AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – PopUpGalerie

PopUpGalerie by Schaudt Medien


1. Geltungsbereich & Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die temporäre Überlassung und Nutzung der Räumlichkeiten der PopUpGalerie (nachfolgend „Mietobjekt“) zwischen der PopUpGalerie by Schaudt Medien (nachfolgend „Betreiber“) und dem jeweiligen Mieter / der jeweiligen Mieterin (nachfolgend „Mieter“).
1.2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


2. Buchungsablauf & Vertragsschluss

2.1. Die Buchungsanfrage erfolgt online über das Buchungsformular auf der Website.
2.2. Eine Buchungsanfrage ist für beide Parteien unverbindlich. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Betreiber die Buchung schriftlich (per E-Mail) bestätigt und der vereinbarte Mietzins fristgerecht auf dem Konto des Betreibers eingegangen ist.
2.3. Die reguläre Mietperiode beträgt jeweils 7 Tage (Montag 19:00 Uhr bis darauffolgenden Montag 18:00 Uhr). Eine Verlängerung um weitere Wochen ist nach Verfügbarkeit und schriftlicher Vereinbarung möglich.


3. Mietzins, Nebenkosten & Verkaufserlöse

3.1. Die Höhe des Mietzinses richtet sich nach der zum Buchungszeitpunkt gültigen Preisliste.
3.2. Im Mietzins enthalten sind die Nebenkosten für Strom, Wasser und Heizung.
3.3. Der Betreiber erhebt keine Verkaufsprovision oder Kommission. Sämtliche Einnahmen aus Verkäufen von Kunstwerken oder Eintrittsgeldern verbleiben zu 100 % beim Mieter.
3.4. Der Mietzins ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist vor Mietbeginn zu begleichen.


4. Kaution & Stornierungsbedingungen

4.1. Der Betreiber ist berechtigt, vor der Schlüsselübergabe eine Kaution zu verlangen. Diese wird nach ordnungsgemässer und mängelfreier Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet.
4.2. Bei einer Stornierung der Buchung durch den Mieter gelten folgende Rückerstattungssätze:

  • Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 100 % Rückerstattung
  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 60 % Rückerstattung
  • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 20 % Rückerstattung
  • Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: Keine Rückerstattung

5. Übergabe, Rückgabe & Reinigung

5.1. Die Schlüsselübergabe erfolgt am Montag um 19:00 Uhr, die Rückgabe am darauffolgenden Montag um 18:00 Uhr.
5.2. Der Zustand des Mietobjekts sowie die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel werden bei Ein- und Auszug in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten.
5.3. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt inklusive Sanitäranlagen (WC, Lavabo, Nasszelle) und Böden am Mietende sauber und besenrein zurückzugeben. Entstandener Müll und Verpackungsmaterialien sind vom Mieter eigenständig zu entsorgen.


6. Nutzung der Räumlichkeiten & Hausordnung

6.1. Kunstwerke und Ausstellungsgegenstände dürfen ausschliesslich an den vorhandenen Wandschienen und Aufhängesystemen befestigt werden. Das Bohren, Nageln, Schrauben oder Verkleben an Wänden, Decken oder Böden ist strengstens untersagt.
6.2. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Hausordnung. Insbesondere sind die gesetzlichen Ruhezeiten (Nachtruhe ab 22:00 Uhr) einzuhalten und Fluchtwege stets freizuhalten.
6.3. In allen Innenräumen herrscht striktes Rauchverbot sowie das Verbot von offenem Feuer (z. B. Kerzen).


7. Sektor „Simon Schaudt ART“ & Zutrittsrecht des Betreibers

7.1. Der im Mietobjekt festgelegte und gekennzeichnete Sektor „Simon Schaudt ART“ verbleibt dauerhaft beim Betreiber. Dieser Bereich darf vom Mieter weder verändert, umgestaltet, verstellt noch als eigene Ausstellungsfläche genutzt werden.
7.2. Der Betreiber (Simon Schaudt oder eine von ihm beauftragte Vertretung) behält das Recht, die Lokalität jederzeit zu betreten (z. B. für den Empfang eigener Kundschaft oder zur Raumkontrolle).
7.3. Der Betreiber stellt sicher, dass der Zutritt stets rücksichtsvoll erfolgt und die reguläre Nutzung durch den Mieter (z. B. Ausstellungsbetrieb, Vernissagen, Kundengespräche) dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.


8. Schlüssel & Sicherheit

8.1. Der Mieter ist für die sorgfältige Verwahrung der übergebenen Schlüssel verantwortlich.
8.2. Bei Verlust eines Schlüssels müssen aus Sicherheitsgründen der Schlosszylinder sowie alle zugehörigen Schlüssel ersetzt werden. Für den Wiederbeschaffungs- und Austauschaufwand wird dem Mieter eine Pauschale von CHF 800.00 in Rechnung gestellt.


9. Haftung & Versicherung

9.1. Die Versicherung der vom Mieter eingebrachten Kunstwerke, Exponate, Gerätschaften und persönlichen Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung, Feuer, Wasser oder sonstige Schäden ist ausschliesslich Sache des Mieters. Der Betreiber übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
9.2. Der Mieter haftet gegenüber dem Betreiber für alle während der Mietdauer verursachten Schäden am Mietobjekt, den Installationssystemen, der Sanitäreinrichtung oder dem Mobiliar, die durch ihn, sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Besucher entstehen.
9.3. Die Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Mietobjekts sowie die Haftung bei Personen- oder Sachschäden im Rahmen von Ausstellungen oder Veranstaltungen liegen beim Mieter. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.


10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

10.1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Betreibers (Schaudt Medien).